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BÖLLER

Böllerschießen, die etwas andere Sparte im Verein

Nicht nur optisch fallen wir Böllerschützen im Verein etwas aus dem Rahmen. Im Gegensatz zu den Luftgewehr‐ und Bogenschützen können sich die Böllerschützen das Zielwasser aufsparen. Hier geht es nicht um Treffgenauigkeit. Wir lassen die Luft zu Ehren des Schützenkönigs oder eines Jubilanten erzittern.

Wobei unser Ehrgeiz darauf zielt, dies möglichst im Gleichklang zu tun.

Das Böllern oder Prangerschießen selbst hat eine traditionsreiche und teilweise auch durch alte Chroniken belegte Geschichte, die ältesten Nachweise stammen aus dem Jahr 1377.


Von Anfang an, war es immer der möglichst laute Knall, der wichtig war. Es wurde geschossen, um Würdenträger zu ehren, aber auch um rasche und zuverlässige Warnungen vor Feuer und anderen Gefahren weiterzugeben.
 

In der heutigen Zeit hat sich vor allem in den Alpenländern eine aktive Schützentradition entwickelt. So kann ein unbedarfter Urlauber zu hohen kirchlichen Feiertagen wie Frohleichnam oder Pfingsten oder auch bei Hochzeiten bereits vor 5.00h morgens aus dem Bett geholt werden, weil ein Weckruf geschossen wird.

Eine ganz besondere Variante ist im Berchtesgadener Land beheimatet, wo das Christkindl angeschossen wird. Keine Angst, ihr müsst jetzt nicht um Eure Geschenke bangen. Das Christkindl‐Anschießen beginnt eine Woche vor dem Heiligen Abend. Täglich um 15 Uhr wird das Christkind lautstark mit Böllerschüssen begrüßt. Auch in der Nacht vor der Christmette und an Silvester wird noch einmal kräftig geschossen.

Man kann sich leicht vorstellen, dass das laute Knallen zu fast allen Tages‐ und Nachtzeiten nicht nur Freunde findet. So war zu jeder Zeit die Befürchtung groß, dass man im Deckmantel des Knalles unerlaubterweise auf Reh und Hirschjagd ging. Ein sehr alter Hinweis auf die Böllertradition findet sich tatsächlich in unserer nächsten Nähe; so wurde in einem Erlass vom 16. Juli 1696 das Böllern bei Strafandrohung wegen seiner Gefährlichkeit in der Markgrafschaft Ansbach verboten.

Um diese Gefahr für Mensch und Tier zu vermeiden muss jeder Schütze die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen und die entsprechende Erlaubnis regelmäßig verlängern lassen.

Auch die Böllergeräte, Standböller, Böllerkanonen sowie Hand‐ und Schaftböller müssen im Fünf‐Jahres‐Turnus auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Haben wir Ihr oder Euer Interesse geweckt? Wir freuen uns immer über neue Schützen und informieren Euch gerne, wie Ihr einer von uns werden könnt.

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